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Zwangsrechtsverfahren, Katastralgemeinde Mannwörth Geschäftszahl: 2025-0.631.758

Gas Connect Austria GmbH; Teilerneuerung G00-003, Bereich Produktenbrücke – Hochwasserschutzdamm; Antrag auf zwangsweise Einräumung von Dienstbarkeitsrechten gemäß Gaswirtschaftsgesetz 2011; KG 05211 Mannswörth; Anberaumung einer mündlichen Verhandlung

Die Gas Connect Austria GmbH (GCA), vertreten durch e|n|w|c Natlacen Walderdorff Cancola Rechtsanwälte GmbH, hat beim Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus (BMWET) für eine Erneuerung der Gashochdruckleitung G00-003 die Einräumung von Zwangsrechten beantragt.

Gemäß den §§ 40 ff. Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz (AVG), BGBl. Nr. 51/1991, idgF, gemäß den §§ 145 und 154 des Bundesgesetzes, mit dem Neuregelungen auf dem Gebiet der Erdgaswirtschaft erlassen werden (Gaswirtschaftsgesetz 2011 – GWG 2011), BGBl. I Nr. 107/2011, idgF, iVm den einschlägigen Bestimmungen des Eisenbahn-Enteignungsentschädigungsgesetzes, BGBl. Nr. 71/1954, wird eine mündliche Verhandlung hinsichtlich bestimmter Grundparzellen in der Katastralgemeinde 05211 Mannswörth wie folgt anberaumt:

Mittwoch, 3. September 2025, 9.30 Uhr, im Rathaus Schwechat, Zimmer 114, 1. Stock, Rathausplatz 9, 2320 Schwechat

Die Antragsunterlagen liegen ab 14 Tage vor der mündlichen Verhandlung im BMWET, Referat V/3a, Stubenring 1, 1010 Wien, sowie im Stadtamt Schwechat, Rathausplatz 9, 2320 Schwechat, zur allgemeinen Einsichtnahme auf.

An die Parteien des Verfahrens ergehen persönliche Ladungen. Eine Person, die rechtzeitig die Verständigung von der Anberaumung der Verhandlung erhalten hat, verliert gemäß § 42 AVG ihre Stellung als Partei, wenn sie nicht spätestens bei der Verhandlung Einwendungen erhebt.