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Verfahren zur Einräumung von Zwangsrechten; 220 kV-Leitung Weißenbach - Ernsthofen, Einbindung UW Klaus Geschäftszahl: 2025-0.951.366

Zwangsrechtsverfahren gemäß Starkstromwegegesetz 1968; Austrian Power Grid AG; 220/30 kV-Umspannwerk Klaus samt Einbindung in die 220 kV-Freileitung Weißenbach - Ernsthofen; Kundmachung einer mündlichen Verhandlung

Kundmachung einer mündlichen Verhandlung zur Einräumung von Zwangsrechten

Die Austrian Power Grid AG, vertreten durch Haslinger/Nagele Rechtsanwälte GmbH, Mölker Bastei 5, 1010 Wien, hat beim Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus (BMWET) für das Vorhaben „220/30 kV-Umspannwerk Klaus samt Einbindung in die 220 kV-Freileitung Weißenbach - Ernsthofen“ die Einräumung von Zwangsrechten beantragt.

Gemäß den §§ 40 ff Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz (AVG), BGBl. Nr. 51/1991, idgF, gemäß den Bestimmungen des Bundesgesetzes vom 6.2.1968 über elektrische Leitungsanlagen, die sich auf zwei oder mehrere Bundesländer erstrecken (Starkstromwegegesetz 1968 – StWG), BGBl. Nr. 70/1968, idgF, iVm den einschlägigen Bestimmungen des Eisenbahnenteignungsgesetzes 1954, BGBl. Nr. 71/1954, wird eine mündliche Verhandlung hinsichtlich einer Grundparzelle in der Katastralgemeinde 49013 Ramsau für Dienstag, 9. Dezember 2025, 11.00 Uhr, im Marktgemeindeamt Molln,  Marktstraße 1, 4591 Molln, anberaumt.

Die Antragsunterlagen liegen im BMWET, Referat V/1a, Stubenring 1, 1010 Wien, sowie im Marktgemeindeamt Molln,  Marktstraße 1, 4591 Molln, jeweils während der Amtsstunden zur allgemeinen Einsichtnahme auf.

An die Parteien des Verfahrens ergehen persönliche Ladungen. Eine Person, die rechtzeitig die Verständigung von der Anberaumung der Verhandlung erhalten hat, verliert gemäß § 42 AVG ihre Stellung als Partei, wenn sie nicht spätestens bei der Verhandlung Einwendungen erhebt.