Rot-Weiß-Rot-Karte für Stammmitarbeiterinnen und Stammmitarbeiter

Die Arbeitsmarktsituation ist eine der größten Herausforderungen der Tourismusbranche. Da die Tourismusbranche in den letzten Jahren stetig gewachsen ist, wurden auch schon vor der Corona-Pandemie im Tourismus zahlreiche Fachkräfte gesucht. Daher sind qualifizierte Arbeitskräfte aus Drittstaaten für den touristischen Arbeitsmarkt von großer Bedeutung. Mit der Reform der Rot-Weiß-Rot-Karte im Jahr 2022 und weiteren Erleichterungen für den Einsatz von Saisonarbeitskräften wurden wichtige Schritte gesetzt, um dem vorherrschenden Fachkräftemangel entgegenzuwirken.
Regelungen der RWR-Karte für den Tourismus
Durch Änderungen im Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) und Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz (NAG), die mit 1. Oktober 2022 in Kraft getreten sind, wurde der Zugang zum Arbeitsmarkt für Arbeitskräfte aus Drittstaaten erleichtert sowie das Zulassungsverfahren durch Digitalisierung vereinfacht und beschleunigt. Vor allem durch eine Ausweitung der Stammsaisonierregelung und die Möglichkeit, diese Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter als Stammmitarbeiter weiter zu halten, können Betriebe langjährige Arbeitskräfte weiterhin beschäftigen. Auch die Umstellung des Punktesystems für Fachkräfte in Mangelberufen trägt zur Entlastung am Arbeitsmarkt bei. Mit der Reform der Rot-Weiß-Rot-Karte können qualifizierte und erfahrene Arbeitskräfte rascher und einfacher Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt bekommen und entsprechend entlohnt werden.
Weitere Erleichterungen bei der Rot-Weiß-Rot-Karte seit 21.4.2023 in Kraft:
- Lockerung der Fremdsprachenkenntnisse bei der RWR-Karte - mehr Punkte für Französisch, Spanisch, Bosnisch, Kroatisch und Serbisch
- Senkung des Deutschniveaus für Stammmitarbeiterinnen und -mitarbeiter auf A1