Der Gebrauch von Cookies erlaubt uns Ihre Erfahrungen auf dieser Website zu optimieren. Wir verwenden Cookies zu Statistikzwecken und zur Qualitätssicherung. Durch Fortfahren auf unserer Website stimmen Sie dieser Verwendung zu. Nähere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Der Gebrauch von Cookies erlaubt uns Ihre Erfahrungen auf dieser Website zu optimieren. Wir verwenden Cookies zu Statistikzwecken und zur Qualitätssicherung. Durch Fortfahren auf unserer Website stimmen Sie dieser Verwendung zu. Nähere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Der Gebrauch von Cookies erlaubt uns Ihre Erfahrungen auf dieser Website zu optimieren. Wir verwenden Cookies zu Statistikzwecken und zur Qualitätssicherung. Durch Fortfahren auf unserer Website stimmen Sie dieser Verwendung zu. Nähere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Evaluierung des Stromkostenzuschussgesetzes

Mit dem Stromkostenzuschussgesetz (SKZG) hat die Bundesregierung in den Jahren 2022 bis 2024 ein wirksames Instrument zur Entlastung von Haushalten angesichts stark gestiegener Strompreise geschaffen. Ziel war es, die Energiepreisbelastung abzufedern, die Versorgungssicherheit zu gewährleisten und inflationsdämpfend zu wirken.

Titelbild Monitoringbericht gem. § 12 Stromkostenzuschussgesetz
Foto: BMWET

Gemäß § 12 SKZG wurde nun ein Monitoringbericht durch die Österreichische Energieagentur im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft, Energie und Tourismus erstellt. Der Bericht evaluiert die Wirkung des Förderinstruments „Stromkostenzuschuss“ auf Haushalte, Strompreise und das gesamtwirtschaftliche Umfeld.

Die Evaluierung zeigt: Ein gezielter Zuschuss, der auf sinnvollen und an aktuelle Gegebenheiten angepassten Referenzwerten beruht, kann ein wirksames und sozial treffsicheres Mittel sein – insbesondere bei dauerhaft hohen Großhandelspreisen. Damit können Endverbraucher:innen spürbar und effektiv bei gestiegenen Stromkosten entlastet werden.

Mit dem neuen Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) wird dieses Modell weiterentwickelt: Ein dauerhaft verankerter „Sozialtarif“ soll besonders schutzbedürftige Haushalte gezielt unterstützen. Zusätzlich ist die Einführung eines „Preiskrisenmechanismus“ vorgesehen, der bei außergewöhnlichen Preissprüngen aktiviert werden kann. Vorbild dafür ist die überarbeitete Elektrizitätsbinnenmarktrichtlinie der EU (Art. 66a RL [EU] 2024/1711). Solche Mechanismen tragen dazu bei, starke Energiepreissteigerungen zu dämpfen, Auswirkungen auf die Inflation zu verringern und Zahlungsschwierigkeiten bei Haushalten und KMU vorzubeugen – ein wichtiger Beitrag zur Versorgungssicherheit und wirtschaftlichen Stabilität.

Ergebnisse des Monitoringberichts zum Stromkostenzuschussgesetz (PDF, 1 MB)