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Tourismus-Staatssekretärin Zehetner: Neue Trinkgeldregelung bringt Rechtssicherheit und stärkt den Tourismusstandort Österreich Beschluss der Trinkgeld-Regelung im Parlament macht Schluss mit Unsicherheit – neue Pauschale sorgt für Planbarkeit, schützt vor Nachzahlungen und schafft faire Rahmenbedingungen

"Die Unsicherheit rund ums Trinkgeld hat ein Ende. Mit der neuen Pauschalregelung schaffen wir Rechtssicherheit für Beschäftigte ebenso wie für Betriebe", erklärte Tourismus-Staatssekretärin Elisabeth Zehetner anlässlich des heutigen Beschlusses im Nationalrat. Die Reform bringt eine klare, unbürokratische Lösung für ein Thema, das die Branche seit Jahren beschäftigt. "Die neue Regelung ist ein wichtiger Schritt hin zu fairen und verlässlichen Rahmenbedingungen im Tourismus. Wir schaffen Planungssicherheit, verhindern Nachzahlungen für Betriebe und sorgen für eine einfache, praxistaugliche Handhabung. Damit stärken wir den Tourismusstandort Österreich und das Vertrauen jener, die in dieser Branche tagtäglich Großartiges leisten", so Zehetner.

Schluss mit Unsicherheit, volle Planungssicherheit für Betriebe

Ein zentrales Ziel der neuen Regelung war es, die bisherige Unsicherheit und das Risiko unvorhersehbarer Nachzahlungen zu beenden. "Künftig gilt: Die festgelegten Pauschalen sind echte Maximalbeträge. Nur wenn tatsächlich weniger Trinkgeld anfällt, kann individuell abgerechnet werden. Eine rückwirkende Aufrollung entfällt und damit auch das Damoklesschwert der Nachzahlung. Das bringt Klarheit und Verlässlichkeit für alle Seiten", betonte Zehetner.

Faire Pauschalen, Entlastung und Abgabenfreiheit

Die neue bundesweit einheitliche Regelung mit pauschalierten Obergrenzen für die Beitragsbemessung für die Sozialversicherung schafft einen fairen Ausgleich zwischen sozialer Absicherung und bürokratischer Entlastung. Dabei handelt es sich um Obergrenzen: Wer regelmäßig weniger Trinkgeld bekommt, muss die Pauschale nicht in Anspruch nehmen. Die Pauschalbeträge im Hotel- und Gastgewerbe betragen:

  • Mit Inkasso: 65 Euro (2026), 85 Euro (2027), 100 Euro (2028)
  • Ohne Inkasso: 45 Euro (2026/2027), 50 Euro (2028)

"Wir stellen damit sicher, dass Trinkgelder weiterhin steuerfrei und nach der Pauschale auch abgabenfrei bleiben, gleichzeitig aber klare und nachvollziehbare Rahmenbedingungen gelten. Damit bringen wir Ordnung in ein System, das bisher oft für Unsicherheit gesorgt hat", erklärte Zehetner.

Stärkung des Tourismusstandorts Österreich

Mit dem heutigen Beschluss werde nicht nur ein bürokratisches Dauerthema gelöst, sondern ein wichtiges Signal für die Branche gesetzt. "Wer im Tourismus arbeitet, braucht faire Regeln und wer einen Betrieb führt, braucht Verlässlichkeit. Diese neue Pauschalregelung schafft beides", so Zehetner. "Wir stärken damit die Beschäftigten, entlasten die Betriebe und sichern die Wettbewerbsfähigkeit einer Branche, die hunderttausende Arbeitsplätze sichert und in allen Regionen unseres Landes Wertschöpfung schafft."

Kontakt:

Presseabteilung: presseabteilung@wirtschaftsministerium.at