Hattmannsdorfer/Zehetner: Neue Trinkgeld-Pauschalregelung bringt Rechtssicherheit für Beschäftigte und Betriebe Unsicherheit rund ums Trinkgeld beendet – Regelung schafft Planbarkeit für Betriebe, schützt vor Nachzahlungen und stärkt den Tourismusstandort Österreich
Tourismus-Minister Wolfgang Hattmannsdorfer und Tourismus-Staatssekretärin Elisabeth Zehetner sprechen anlässlich der Einigung auf eine pauschalierte Trinkgeld-Regelung samt Generalamnestie im Hotel- und Gastgewerbe von einem "wichtigen Schritt zu fairen und klaren Rahmenbedingungen für den Tourismusstandort Österreich". Die neue Regelung bringt vollständige Abgabenfreiheit ab einer vertretbaren Pauschale, beendet das Risiko nachträglicher Beitragsvorschreibungen und sorgt für langfristige Rechtssicherheit – für Beschäftigte ebenso wie für Betriebe. "Mit dieser Entscheidung setzen wir ein klares Signal: Wir stärken den Tourismus als einen der wichtigsten Wirtschaftsfaktoren unseres Landes, der hunderttausende Arbeitsplätze sichert und die Regionen wirtschaftlich belebt. Gerade im Wettbewerb um dringend benötigte Fachkräfte braucht es verlässliche Rahmenbedingungen und echte Wertschätzung für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter", so Hattmannsdorfer. "Die gute Nachricht ist: Die Unsicherheit rund ums Trinkgeld hat ein Ende. Die neue Regelung bietet beiden Seiten verlässliche Rahmenbedingungen – für Beschäftigte ebenso wie für Betriebe", ergänzt Zehetner. "Und das war mein Anspruch von Anfang an: eine tragfähige, einfache und unbürokratische Lösung."
Schluss mit Unsicherheit, volle Planungssicherheit für Betriebe
Ein zentrales Anliegen war die Beseitigung der unvorhersehbaren Nachzahlungen, wie sie bisher durch nachträgliche Prüfungen der Sozialversicherungsträger möglich waren. "Die festgelegten Pauschalen sind künftig Maximalbeträge. Nur wenn tatsächlich weniger Trinkgeld anfällt, kann eine individuelle Bemessung herangezogen werden. Eine rückwirkende Aufrollung entfällt und damit auch das Damoklesschwert der Nachzahlung", so Zehetner.
Abgabenfreiheit durch vertretbare Pauschale
Die neue Pauschalregelung schafft einen fairen Ausgleich zwischen Vorsorge und aktueller Entlastung. Die bundesweit einheitlichen Pauschalbeträge im Hotel- und Gastgewerbe betragen:
- Mit Inkasso: Ꞓ 65 (2026), Ꞓ 85 (2027), Ꞓ 100 (2028)
- Ohne Inkasso: Ꞓ 45 (2026/2027), Ꞓ 50 (2028)
Sicherung des Tourismusstandorts Österreich
Mit dieser Einigung wird nicht nur ein bürokratischer Dauerbrenner gelöst, sondern ein deutliches Signal für den Wert und die Verlässlichkeit des Tourismusstandorts Österreich gesetzt. "Wer im Tourismus arbeitet, braucht klare Rahmenbedingungen und wer einen Betrieb führt, braucht Verlässlichkeit. Die neue Pauschalregelung schafft beides und beendet eine Phase der Unsicherheit", so Hattmannsdorfer und Zehetner abschließend.
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