Lehrberufe mit G
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Gleisbautechnik
Lehrzeit in Jahren: 3
Ausbildungsvorschriften: II 138/2025
Prüfungsordnung: II 138/2025
Berufsprofil
Fachliche Kompetenzen
1. Grundlagen der Gleisbautechnik:
a. Die Fachkraft im Lehrberuf Gleisbautechnik ist sich der Risiken, einschließlich der Möglichkeiten zu deren Minimierung bzw. Vermeidung, welche mit den Besonderheiten des Eisenbahnbetriebes verbunden sind, bewusst und beachtet daher Sicherheitsgrundsätze der Betriebsvorschriften und verhält sich bei Unfällen, sonstigen Zwischenfällen und außergewöhnlichen Situationen im Eisenbahnbetrieb dementsprechend und leistet im Anlassfall Erste Hilfe. Damit eine einwandfreie Kommunikation sichergestellt wird, wendet sie unterschiedliche Kommunikationsmittel für die Kommunikation im Eisenbahnbetriebsdienst an.
b. Die technischen Grundlagen zum Thema Bahnkörper (Gesamtheit von Oberbau und Unterbau) mit den Einzelsystemen Oberbau (Fahrbahn für Eisenbahnfahrzeuge), Schutzschichten (Schutzsystem zur Lastverteilung, Frostsicherung und Abdichtung), Unterbau (durch Verkehrslasten beanspruchtes Erdbauwerk) und Untergrund, Trassierung, Lichtraumbedarf und Lichtraum sind für die auszuführenden Tätigkeiten der Fachkraft entscheidend. Daten und Details dazu entnimmt sie aus technischen Unterlagen (z.B. Baupläne, Material- und Stücklisten, Regelzeichnungen, Gleis- und Weichenpläne, relevanten Gesetze, Verordnungen, Normen und sonstige Regelwerke für Verkehrsanlagen) und nutzt diese bei unterschiedlichen Aufgaben. Skizzen und einfache Zeichnungen und Gleispläne erstellt sie aber auch für den eigenen Tätigkeitsbereich unter der Berücksichtigung von Normvorgaben per Hand oder computerunterstützt. Ausgeführte Arbeiten werden durch die Fachkraft in Aufmaßblättern ausgefüllt und Bautagesberichten dokumentiert. Bevor sie Arbeiten ausführen kann, sind oft unterschiedliche Größen (z.B. Längen, Höhen, Bögen, Niveaus, Ebenheiten) mit geeigneten Vermessungs- und Ortungsgeräten zu bestimmen, Gleisgrößen (Spur-, Rillen-, Stoßlücken- und Leitweite) zu messen und Planvorgaben mit analogen und digitalen Messgeräten in die Realität einzumessen. Ergänzend führt die Fachkraft dazu auch berufsspezifische Berechnungen (z.B. Flächen- und Volumenberechnungen für Material- und Stoffbedarf, Massenermittlungen) durch.
c. Basierend auf den Verwendungs-, Bearbeitungs- und Verarbeitungsmöglichkeiten, Eigenschaften, Lagerungsmöglichkeiten sowie Erkennungs- und Kontrollmöglichkeiten der für den Gleisbau wichtigsten Gleisbaustoffe, Gleisbauteile sowie weiterer Materialien, die für Arbeiten im Bereich des Gleisbaus benötigt werden, lagert die Fachkraft diese entsprechend (z.B. Schutz vor äußeren Einflüssen) und arbeitet beim Transport mit. Bei Instandsetzungsarbeiten anfallende Gleisbauteile, Gleisbaustoffe und anderes Material beurteilt sie auf Wiederverwendbarkeit und leitet dementsprechende Maßnahmen (z.B. Recyling) ein. Die Anwendung und Instandhaltung unterschiedlichster Handwerkzeuge (z.B. Schwellenhebegerät, Schwellenzange, Hackenschraubenausstoßer, Kaltschrotmeißel, Durchtreiber, Gleisschwungramme, Weichenbesen, Dechsel, Weichenmontierhebel, Schottergabel), Maschinen bzw. Geräte (z.B. Biegemaschinen, Trennmaschinen, Schleifmaschinen, Schienenziehgeräte, Schienenwerkzeuge, Schienenbohrmaschinen, Schwellenbohrmaschinen, Schraubmaschinen, Rüttelplatten, Vibrationsstopfer) sind grundlegend für die von ihr auszuführenden Arbeiten auf der Baustelle. Weitere Großmaschinen (z.B. Gleisumbaumaschinen, Planumsanierungsmaschinen, Schotterbettreinigungsmaschinen, Inspektionsfahrzeuge, Stopfmaschinen, Schotterbewirtschaftung, Fahrleitungsumbauzüge, Wartungsfahrzeuge) unterstützen die Arbeit der Fachkraft. Zu den immer wieder anfallenden Tätigkeiten gehören für sie unterschiedliche Materialien (Holz, Metall, Kunststoff) für verschiedenste Anwendungen manuell und maschinell zu bearbeiten, lösbare Verbindungen herzustellen sowie Schienen mit verschiedenen Verfahren (z.B. Verbindungsschweißen, Auftragsschweißen, Lichtbogenhandschweißen, Schutzgasschweißen) zu schweißen sowie Schweißstellen nachzubearbeiten (z.B. mit Schienenkopfschleifmaschinen) und zu prüfen.
2. Gleisbau:
a. Die Fachkraft im Lehrberuf Gleisbautechnik richtet Baustellen ein, sichert diese ab und setzt andere Baustellensicherungsmaßnahmen bei Arbeiten im Gleisbau entsprechend den einschlägigen Sicherheits- und sonstigen Rechtsvorschriften um. Sie erkennt dabei die Gefahren im Umgang mit dem elektrischen Strom und führt Arbeiten nur im spannungslosen Zustand nach Freigabe durch. Um ihre Arbeiten sicher durchführen zu können, beachtet sie die unterschiedlichen Signale im Eisenbahnbetrieb und stellt Langsamfahr- und Sperrsignale, Pfeifpflöcke und Signale für Schneeräumfahrten auf und montiert Signal-, Geschwindigkeitsanzeiger und Geschwindigkeitsvoranzeiger. Auf Gleisen abgestellte Fahrzeuge (z.B. Fahrleitungsumbauzüge, Wartungsfahrzeuge) sichert die Fachkraft unter Beachtung aller notwendigen Tätigkeiten unter Aufsicht vorschriftsmäßig.
b. Der Fachkraft sind die Bedeutung der Qualität des Untergrundes und Maßnahmen zur Qualitätssteigerung wie die Möglichkeiten der Untergrundertüchtigung, notwendige Bodensanierungen sowie die Notwendigkeit eines etwaigen Bodenaustausches (standsichere Gründung auf nicht tragfähigem Boden) für die zukünftige Fahrqualität der Züge bewusst. Grundlage für ihre Tätigkeiten am Oberbau ist der bereits hergestellte Unterbau, dessen Aufgabe es ist, einwirkende Kräfte aus der Durchbiegung der Schiene auf die Tragschicht (z.B. Schotterbett) zu übertragen und in den Untergrund abzuleiten und zu dessen Aufbau z.B. Bauwerke wie Brücken, Tunnel, Kabelschächte, Durchlässe, Bahngraben und andere bautechnische Maßnahmen zählen. Weiters ist die Entwässerung des Unterbaus (Wasser, das dem Bahnkörper zufließt, aufzunehmen bzw. ungebundenes Wasser aus dem anstehenden Boden zu entziehen und auf schnellstem Weg abzuführen) und der entsprechende Aufbau von Wichtigkeit für die weiteren Arbeiten der Fachkraft am Oberbau. Schutzschichten (Planumsschutzschicht PSS, Frostschutzschicht FSS und Sonderausführungen) stellt die Fachkraft in Zusammenarbeit mit den anderen Teammitgliedern her. Sind Baugruben und Künetten für Arbeiten nötig, arbeitet sie (unter Beachtung der Sicherheitsmaßnahmen) bei deren Herstellung mit und stellt Fundamente sowie einfache Beton- und Stahlbetonbauteile her. Für die Verlegung von Kabeln und anderen Leitungen für den Bahnbetrieb, verlegt sie Kabeltröge oder Kabelkanäle zusammen mit anderen Kolleginnen/Kollegen.
c. Um eine optimale Fahrqualität sicher zu stellen, stellt die Fachkraft im Team den Oberbau des Bahnkörpers, dessen Aufgabe es ist, die aus der Verkehrsbelastung resultierenden vertikalen und horizontalen Kräfte aufzunehmen und diese in den Unterbau abzuleiten, her. Dabei berücksichtigt sie unterschiedliche Konstruktionen (Schotteroberbau aus Basalt, Diabas oder Granit, feste Fahrbahn) und Oberbauformen (Schienenbefestigung, Schienenform, Schwellenart, Anzahl Schwellen, Stoßlückengleise, lückenlose Gleisen). Teil des Oberbaus sind auch die Tragschichten (Schotterbettung oder Betontragschicht) samt eventueller Eindeckung, welche die Fachkraft herstellt und auf diesen Schwellen auf Schotterbettungen oder Schwellen/Gleise auf Betontragschichten verlegt. Anschließend verlegt und befestigt sie Schienen auf Schwellen sowie Weichen um Gleisanlagen herzustellen. Um Gleisanlagen auf Schotter zu verfestigen, werden Gleise und Schotter durch die Fachkraft manuell oder maschinell gestopft. Zu den Arbeiten der Fachkraft an den Gleisanlagen gehören auch das Herstellen von Eisenbahnübergängen und Eisenbahnkreuzungen sowie das Aufstellen und Montieren von Streckentafeln sowie Grenzmarken.
3. Instandhaltung des Bahnkörpers:
a. Die Fachkraft im Lehrberuf Gleisbautechnik kontrolliert Gleisanlagen gemäß vorgegebenen Intervallen oder nach außergewöhnlichen Ereignissen optisch und digital auf ihren Zustand oder Funktion, dokumentiert die Ergebnisse und leitet eventuelle Maßnahmen ein. Am Unterbau und dessen Entwässerungseinrichtungen, Schutzschichten, Fundamenten sowie einfachen Beton- und Stahlbetonbauteilen und Kabeltrögen oder Kabelkanälen führt sie Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten durch. Darüber hinaus führt die Fachkraft auch Wartungs-, Entstörungs- und Instandsetzungsarbeiten sowie Entkrautungs- bzw. Vegetationsarbeiten am Oberbau (Tragschichten, Schwellen, Schienen, Schienenbefestigung und Gleisen) durch. Nach Wetterereignissen arbeitet sie an Arbeiten an den Gleisanlagen sowie beim Setzen von Maßnahmen in Störungsfällen an Eisenbahnübergängen und Eisenbahnkreuzungen mit.
Fachübergreifende Kompetenzen
1. Arbeiten im betrieblichen und beruflichen Umfeld:
a. Im Rahmen des betrieblichen Leistungsspektrums führt die Fachkraft im Lehrberuf Gleisbautechnik ihre Aufgaben effizient aus und berücksichtigt dabei betriebswirtschaftliche Zusammenhänge. Sie agiert innerhalb der betrieblichen Aufbau- und Ablauforganisation selbst-, sozial- und methodenkompetent und bearbeitet die ihr übertragenen Aufgaben lösungsorientiert sowie situationsgerecht auf Basis ihres Verständnisses für Intrapreneurship. Darüber hinaus kommuniziert sie zielgruppenorientiert und berufsadäquat, auch auf Englisch, und agiert kundenorientiert.
2. Qualitätsorientiertes, sicheres und nachhaltiges Arbeiten:
a. Die Fachkraft im Lehrberuf Gleisbautechnik wendet die Grundsätze des betrieblichen Qualitätsmanagements an und bringt sich in die Weiterentwicklung der betrieblichen Standards ein. Sie reflektiert ihr eigenes Vorgehen und nutzt die daraus gewonnenen Erkenntnisse in ihrem Aufgabenbereich. Die Fachkraft beachtet die rechtlichen und betrieblichen Regelungen für ihre persönliche Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz. Bei Unfällen und Verletzungen handelt sie situationsgerecht. Darüber hinaus agiert die Fachkraft nachhaltig und ressourcenschonend.
3. Digitales Arbeiten:
a. Die Fachkraft im Lehrberuf Gleisbautechnik wählt im Rahmen der rechtlichen und betrieblichen Vorgaben für ihre auszuführenden Aufgaben die am besten geeignete/n digitalen Geräte, betriebliche Software und digitalen Kommunikationsformen aus und nutzt diese effizient. Sie beschafft auf digitalem Weg die für die Aufgabenbearbeitung erforderlichen betriebsinternen und -externen Informationen. Die Fachkraft agiert auf Basis ihrer digitalen Kompetenz zielgerichtet und verantwortungsbewusst. Dazu zählt vor allem der sensible und sichere Umgang mit Daten unter Berücksichtigung der betrieblichen und rechtlichen Vorgaben (z.B. Verordnung (EU) 2016/679 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG – Datenschutz-Grundverordnung).
Kontakt
Lehrlingsausbildung/Berufsausbildung: lehre_berufsausbildung@bmwet.gv.at