Lehrberufe mit S
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Straßenerhaltungsfachkraft
Lehrzeit in Jahren: 3
Ausbildungsvorschriften: II 143/2025
Prüfungsordnung: II 143/2025
Berufsprofil
Fachliche Kompetenzen
1. Die Fachkraft leistet basierend auf den gesetzlichen Aufgaben des Straßenerhaltungsdienstes sowie den berufseinschlägigen Bestimmungen und Richtlinien für das Straßen- und Verkehrswesen (z.B. RVS Richtlinien und Vorschriften für das Straßenwesen) und für den Tief- und Straßenbau einen Beitrag zur Erhöhung der Verkehrssicherheit. Dazu kontrolliert sie im Rahmen des Streckendienstes den Zustand oder die Funktion von Straßen, Parkplätzen, Rad- und Gehwegen, Fahrbahnmarkierungen, Brücken, technischen Kunstbauten, Bäumen, Sträuchern, Verkehrseinrichtungen, Wildschutzeinrichtungen und winterdienstlichen Einrichtungen, dokumentiert die Ergebnisse analog oder digital und leitet anlassbezogen Maßnahmen ein.
2. Die Straßenerhaltung erfordert dabei allgemeine Bautätigkeiten wie die Sanierung von kleinen Oberflächen, Rissen und Fugen sowie Setzungen in der Fahrbahn, die Behebung von Schäden an Banketten und Entwässerungseinrichtungen, die Reinigung der Fahrbahn und Entwässerungsanlagen sowie andere Holz- und Metallarbeiten. Bei der Kontrolle neu aufgebrachter Fahrbahnmarkierungen wirkt sie mit. Im Rahmen des Straßenbaus führt die Fachkraft auch speziellere Bauarbeiten aus wie das Herstellen von Baugruben und Künetten, Fundamenten, Beton- und Stahlbetonbauteilen, Ober- und Unterbau, Entwässerungseinrichtungen, Kanalanlagen und Leitungsanlagen. Weiters pflastert, mauert bzw. versetzt sie Natur- und Kunststeine, auf Splitt und in Beton. Damit die Fachkraft all diese Arbeiten sicher durchführen kann, richtet sie Baustellen ein, sichert diese ab und setzt andere Sicherungsmaßnahmen bei Arbeiten im Straßendienst um. Darüber hinaus stellt sie Verkehrszeichen, Leit- und Schutzeinrichtungen sowie Wild- und Amphibienschutzeinrichtungen auf, hält diese in Stand und baut diese auch wieder ab.
3. Im Zuge des Winterdienstes arbeitet die Fachkraft beim Sammeln und Auswerten von Wetterinformationen sowie beim Einleiten der notwendigen Schritte mit analogen oder digitalen Werkzeugen mit. Zur Umsetzung der notwendigen Maßnahmen gehört für sie das Aufstellen der Winterdiensteinrichtungen, deren Instandhaltung und das Abbauen, das Mitarbeiten beim Herstellen von Streumitteln unterschiedlicher Zusammensetzungen unter Bedacht ökologischer und ökonomischer Gesichtspunkte, beim Beladen von Streufahrzeugen sowie beim Räumen von Schnee mit Schneeräumfahrzeugen und beim Aufbringen von Streumitteln mit Streufahrzeugen.
4. Flächen in nächster Nähe von Verkehrswegen begrünt die Fachkraft durch das Vorbereiten von Pflanzflächen, Pflanzen von Bäumen und Sträuchern, das Herstellen von Rasentragschichten und von Grünflächen sowie durch das Herstellen von Lebendverbau zur Hangsicherung und sorgt für Pflege und Schutz der Pflanzen.
5. Die Fachkraft wendet für ihre auszuführenden Arbeiten geeignete, analoge und digitale Messmittel zur Messung unterschiedlicher Größen an und führt berufsspezifische Berechnungen durch. Sie ist verantwortlich für die Instandhaltung der für den Sommer- und Winterdienst benötigten Handwerkzeuge, Maschinen, Fahrzeuge, An- und Aufbaugeräte sowie der für straßendienstliche Aufgaben benötigten Maschinen und Baumaschinen, als auch zu ihrem Arbeitsbereich gehörende und dort befindliche Geräte und Maschinen. Störungen an den Maschinen erkennt sie und veranlasst die Störungsbeseitigung (Eigen- oder Fremdreparatur).
Fachübergreifende Kompetenzen
1. Arbeiten im betrieblichen und beruflichen Umfeld:
Im Rahmen des betrieblichen Leistungsspektrums führt die Fachkraft im Lehrberuf Straßenerhaltungsfachkraft ihre Aufgaben effizient aus und berücksichtigt dabei betriebswirtschaftliche Zusammenhänge. Sie agiert innerhalb der betrieblichen Aufbau- und Ablauforganisation selbst-, sozial- und methodenkompetent und bearbeitet die ihr übertragenen Aufgaben lösungsorientiert sowie situationsgerecht auf Basis ihres Verständnisses für Intrapreneurship. Darüber hinaus kommuniziert sie zielgruppenorientiert und berufsadäquat, auch auf Englisch, und agiert kundenorientiert.
2. Qualitätsorientiertes, sicheres und nachhaltiges Arbeiten:
Die Fachkraft im Lehrberuf Straßenerhaltungsfachkraft wendet die Grundsätze des betrieblichen Qualitätsmanagements an und bringt sich in die Weiterentwicklung der betrieblichen Standards ein. Sie reflektiert ihr eigenes Vorgehen und nutzt die daraus gewonnenen Erkenntnisse in ihrem Aufgabenbereich. Die Fachkraft beachtet die rechtlichen und betrieblichen Regelungen für ihre persönliche Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz. Bei Unfällen und Verletzungen handelt sie situationsgerecht. Darüber hinaus agiert die Fachkraft nachhaltig und ressourcenschonend.
3. Digitales Arbeiten:
Die Fachkraft im Lehrberuf Straßenerhaltungsfachkraft wählt im Rahmen der rechtlichen und betrieblichen Vorgaben für ihre auszuführenden Aufgaben die am besten geeignete/n digitalen Geräte, betriebliche Software und digitalen Kommunikationsformen aus und nutzt diese effizient. Sie beschafft auf digitalem Weg die für die Aufgabenbearbeitung erforderlichen betriebsinternen und -externen Informationen. Die Fachkraft agiert auf Basis ihrer digitalen Kompetenz zielgerichtet und verantwortungsbewusst. Dazu zählt vor allem der sensible und sichere Umgang mit Daten unter Berücksichtigung der betrieblichen und rechtlichen Vorgaben (z.B. Verordnung (EU) 2016/679 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG – Datenschutz-Grundverordnung).
Kontakt
Lehrlingsausbildung/Berufsausbildung: lehre_berufsausbildung@bmwet.gv.at