Der Gebrauch von Cookies erlaubt uns Ihre Erfahrungen auf dieser Website zu optimieren. Wir verwenden Cookies zu Statistikzwecken und zur Qualitätssicherung. Durch Fortfahren auf unserer Website stimmen Sie dieser Verwendung zu. Nähere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Der Gebrauch von Cookies erlaubt uns Ihre Erfahrungen auf dieser Website zu optimieren. Wir verwenden Cookies zu Statistikzwecken und zur Qualitätssicherung. Durch Fortfahren auf unserer Website stimmen Sie dieser Verwendung zu. Nähere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Der Gebrauch von Cookies erlaubt uns Ihre Erfahrungen auf dieser Website zu optimieren. Wir verwenden Cookies zu Statistikzwecken und zur Qualitätssicherung. Durch Fortfahren auf unserer Website stimmen Sie dieser Verwendung zu. Nähere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Hattmannsdorfer: NoVA Befreiung bringt wesentliche Entlastung für Handwerksbetriebe Zulassungen ab 1. Juli 2025 dauerhaft NoVA-frei – Investitionsanreiz für KMU und klare Standortstärkung

 "Die Unterstützung unserer Klein- und Mittelbetriebe ist ein zentrales Anliegen der Bundesregierung – sie sind das Rückgrat unserer Wirtschaft und sichern Arbeitsplätze in allen Regionen. Die Abschaffung der NoVA für Handwerkerfahrzeuge ist daher ein bedeutender Baustein in der schrittweisen Entlastung dieser Betriebe. Mit der neuen Regelung ersparen sich viele Unternehmen bis zu einem Viertel des Fahrzeugpreises – das ist ein deutliches Signal für Investitionen in moderne Arbeitsmittel und eine klare Stärkung des Wirtschaftsstandorts Österreich", so Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer.

"Wir setzen mit der NoVA-Befreiung für Handwerkerfahrzeuge ein klares Zeichen: Wir entlasten gezielt unsere Klein- und Mittelunternehmen, die für Wertschöpfung sorgen, Lehrlinge ausbilden und regionale Arbeitsplätze sichern. Gerade in herausfordernden Zeiten möchten wir, dort unterstützen, wo es unmittelbar wirkt – bei den Betrieben, die den österreichischen Wirtschaftsstandort ausmachen. Die Befreiung von der NoVA ab 1. Juli 2025 senkt die Kosten für Handwerkerfahrzeuge spürbar und schafft somit mehr finanziellen Spielraum für Investitionen und Wachstum", betont Staatssekretärin Barbara Eibinger-Miedl.

Die Normverbrauchsabgabe (NoVA) für leichte Nutzfahrzeuge der Klasse N1 wird mit 1. Juli 2025 in Österreich abgeschafft. Das bedeutet: Bei der Erstzulassung solcher Fahrzeuge fällt künftig keine NoVA mehr an.

Welche Kosten die NoVA verursacht, wird an zwei illustrativen Beispielen ersichtlich:

VW Crafter 35 (Kastenwagen)

  • Kaufpreis brutto: 57.000 Euro
  • Künftige NoVA-Ersparnis: 10.380 Euro

Mercedes Sprinter Pritschenwagen

  • Kaufpreis brutto: 60.000 Euro
  • NoVA-Ersparnis: 20.214,19 Euro

Kontakt:

Presseabteilung: presseabteilung@bmwet.gv.at