Saisonkontingente werden auf 5.500 pro Jahr erhöht
Um dem Fachkräftebedarf zu begegnen und die Regelungen zur Saisonbeschäftigung im Gleichklang mit der allgemeinen Strategie der Arbeitsmigration der Bundesregierung weiterzuentwickeln, werden die Saisonkontingente auf 5.500 pro Jahr erhöht..

Wie auch schon jetzt möglich, soll zur Abdeckung von Saisonspitzen weiterhin ein temporärer Überziehungsrahmen um bis zu 50 Prozent gelten. Im Jahresdurchschnitt darf die Saisonkontingentgrenze nicht überstiegen werden. Zusätzlich wird die Anwerbung von Saisonarbeitskräften aus den EU-Beitrittsländern des Westbalkans (Montenegro, Serbien, Nordmazedonien, Kosovo, Bosnien und Herzegowina) durch ein eigenes Saisonkontingent ermöglicht (jährliche Obergrenze von 2.500 mit Evaluierung im März 2027).
Das Saisonkontingent für den Westbalkan ist nicht dem generellen Kontingent nach der Saisonkontingentverordnung anzurechnen. Zeitgleich können Saisonarbeitskräfte aus den genannten Ländern aber auch nach Ausschöpfung des Saisonkontingents für den Westbalkan unter der bestehenden generellen Saisonkontingentverordnung eine Beschäftigung aufnehmen.
Die Verordnung zu diesen Saisonkontingenten wird im September 2025 erlassen, um Betrieben und Saisonkräften die Planungssicherheit zu erleichtern und wird mit 1. Jänner 2026 in Kraft treten.