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FAQ: Pflegelehre

Nachfolgend finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen im Zusammenhang mit der Pflegelehre.

Pflegelehre

Mit der Einrichtung der berufspraktischen Ausbildungsform der Lehre mit den Lernorten Betrieb (Pflegeeinrichtungen) und Berufsschule zusätzlich zur schulischen Form mit Praxisanteilen in Pflegeinrichtungen können interessierte junge Menschen die Qualifikationen nun auch unmittelbar in den Pflegeinrichtungen nach aktuellen Qualitätsstandards erlernen. Lehrbetrieb und Berufsschule ergänzen einander und vermitteln aufeinander abgestimmte Ausbildungsinhalte. Nach dem Lehrabschluss bietet die Lehre den neuen Fachkräften einen unmittelbaren Berufseinstieg in den ausbildenden Betrieben. Lehrlinge erhalten von Anfang an ein Lehrlingseinkommen.

Die Lehrausbildung zur Pflegeassistenz dauert drei Jahre, die Lehrausbildung zur Pflegefachassistenz vier Jahre. Die Ausbildungsvorschriften sind so aufeinander abgestimmt, dass in den ersten drei Lehrjahren dieselben Inhalte vermittelt werden und beide Berufsbilder in den ersten drei Jahren wechselseitig zur Gänze anrechenbar sind. Es ist daher z.B. möglich, mit der Lehre zur Pflegeassistenz zu beginnen und bei Interesse später in die Lehre zur Pflegefachassistenz umzusteigen.

Die Lehre bietet jungen Menschen direkt nach Erfüllung der gesetzlichen Schulpflicht – mit Beginn der 10. Schulstufe – die Möglichkeit, mit einer Berufsausbildung zu beginnen. Während der Lehrausbildung zur Pflegeassistenz und zur Pflegefachassistenz werden die Auszubildenden altersadäquat stufenweise und nach einem strukturierten Ausbildungsplan an die Qualifikationen herangeführt. Tätigkeiten an Patientinnen und Patienten dürfen entsprechend den gesetzlichen Vorgaben erst nach Vollendung des 17. Lebensjahres erfolgen.

Die beiden Lehrausbildungen in den Pflegeassistenzberufen schließen mit der jeweiligen Lehrabschlussprüfung ab, die auch den Berufszugang zu den entsprechenden Pflegeberufen umfasst. Weiterbildungsinteressierte Fachkräfte können in weiterer Folge z.B. (berufsbegleitend) an der Fachhochschule die Qualifikation der diplomierten Gesundheits- und Krankenpflege erwerben.

Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2024