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Förderungsaktion zur Unterstützung von Betriebsübergaben im Tourismus im ländlichen Raum

Bekanntmachung einer EU-kofinanzierten Fördermaßnahme, die im Rahmen des GAP-Strategieplans 2023 – 2027 (Maßnahme 78-03) ab 5. Juni 2025 umgesetzt wird.

Familie mit mehreren Generationen
Foto: freepik

Das Wirtschaftsministerium startet mit 5. Juni 2025 eine neue Förderungsaktion für die Tourismus- und Freizeitwirtschaft.

Unter dem Titel "Betriebsübergaben im Tourismus" wird eine in Österreich einzigartige Förderungsaktion für Betriebe der Tourismus- und Freizeitwirtschaft umgesetzt: im Mittelpunkt steht dabei die Erarbeitung eines strukturierten Businessplans, der die Risiken, Herausforderungen und Chancen im Hinblick auf die Weiterführung des Betriebes detailliert herausarbeitet, Handlungsoptionen aufzeigt und die zukünftige betriebliche Entwicklung abbildet. Die Umsetzung der im Businessplan erarbeiteten Maßnahmen ist nicht Teil der gegenständlichen Förderungsaktion.

Kleine und mittlere Unternehmen der Tourismus- und Freizeitwirtschaft im ländlichen Raum (= Betriebsstandort in Gemeinden mit weniger als 30.000 Einwohnerinnen und Einwohnern), die anlässlich einer Übergabe einen individuell auf Ihren Betrieb abgestimmten Businessplan durch ein gewerblich befugtes Beratungsunternehmen erstellen lassen, können einmalig mit einer Pauschale in der Höhe von 8.000,00 Euro unterstützt werden.

Sämtliche Details zu den geltenden Förderungsvoraussetzungen, den rechtlichen Rahmenbedingungen auf Basis des GAP-Strategieplans 2023-2027 und den Abwicklungsmodalitäten dieser Förderungsaktion wurden auf der Webseite der Agrarmarkt Austria veröffentlicht. 

Anträge können ab dem 5. Juni 2025 laufend elektronisch über die Digitale Förderplattform der AMA eingereicht werden.

Der Einstieg in die digitale Förderplattform erfordert eine Erstregistrierung mittels „ID Austria“. Erst nach erfolgreicher Beantragung der Klientennummer im Rahmen der „Kundenregistrierung“ bei der AMA kann eine Antragstellung erfolgen.

Für die Antragstellung sind folgende Unterlagen erforderlich:

  • Angebot eines gewerblich befugten Beratungsunternehmens zu (Mindest)Inhalten und Kosten des Businessplans samt einer Liste mit Referenzen
  • Bestätigung einer Steuerberaterin oder eines Steuerberaters bzw. einer Wirtschaftsprüferin bzw. eines Wirtschaftsprüfers zu diversen Angaben im Hinblick auf die KMU-Eigenschaft des Antragstellers und im Hinblick auf den Betriebsübergabeprozess (mittels bereitgestelltem Formblatt)
  • Diverse Nachweise zum KMU-Betrieb (bspw. GISA-Auszug, FB-Auszug, De-Minimis-Erklärung etc.)

Die Förderungsaktion läuft nach Maßgabe der verfügbaren budgetären Mittel voraussichtlich bis zum 31. Dezember 2027. Für die Förderungsaktion werden bis zu 3 Millionen Euro an Förderungsmitteln zur Verfügung gestellt, die sowohl aus nationalen Budgetmitteln als auch aus Mitteln des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des Ländlichen Raumes stammen.

Weitere Informationen

Zur Webseite der Agrarmarkt Austria

Zur Seite Betriebsübergaben im Tourismus auf der Webseite des BMWET

Zur Webseite der Österreichischen Hotel- und Tourismusbank

Hinweis

Für Rückfragen steht Ihnen das Team der Abteilung Tourismus-Förderungen (VI/4) per E-Mail zur Verfügung.