Investitionspolitik
Ausländische Direktinvestitionen spielen eine wichtige Rolle in der globalen Wirtschaft. Sie gehen über den Warenhandel und die grenzüberschreitende Erbringung von Dienstleistungen hinaus. Investitionen beeinflussen Produktionsketten, den Transfer von Know-How und Technologie sowie die globale Integration von Volkswirtschaften.
Grenzüberschreitende Investitionen von Unternehmen sind daher zentral für die Erreichung der Sustainable Development Goals der Vereinten Nationen und die Transformation der Wirtschaft im Zuge der Energiewende.
In diesem Bereich finden Sie Beiträge zum Thema internationale Investitionspolitik. Darunter fallen insbesondere bilaterale Abkommen Österreichs und der EU zur Förderung und zum Schutz von Investitionen im Ausland.
Diese völkerrechtlichen Abkommen erhöhen die Rechtssicherheit für Unternehmen der beiden Vertragsstaaten, wenn sie im Gebiet des jeweils anderen Vertragsstaates investieren.
Ziel aus Sicht des BMWET ist die Schaffung eines level playing fields zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit österreichischer Unternehmen. Diese Abkommen bieten insbesondere Schutz vor Diskriminierung und entschädigungsloser Enteignung. Sie ermöglichen es Investoren, unter bestimmten Voraussetzungen Rechtsverletzungen vor einem internationalen Streitbeilegungsforum eigenständig und ohne diplomatische Unterstützung des eigenen Staates geltend zu machen.
Gleichzeitig soll das Recht der Staaten bewahrt bleiben, ihre Wirtschaft im öffentlichen Interesse zu regulieren.
Der Bereich Ausländische Direktinvestitionen ist daher ein zentraler Teil der Gemeinsamen Handelspolitik der EU.
Weiterführende Informationen
- EU-Investitionspolitik
- Weißbuch zur Gewährung fairer Wettbewerbsbedingungen bei Subventionen aus Drittstaaten
- Bilaterale Investitionsschutzabkommen
- Bilaterale Investitionsschutzabkommen - Länder
- Außer Kraft getretene österreichische BITs
- Umfassendes Investitionsabkommen zwischen der EU und China (CAI)
Kontakt
Handels- und Investitionspolitik: handelspolitik@bmwet.gv.at