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Maul- und Klauenseuche - Ausbruch in Nachbarländern Österreichs - Maßnahmen in Österreich

Informationen zu Maßnahmen in Österreich

Nach dem Ausbruch der Maul- und Klauenseuche (MKS) in Region von Ungarn und der Slowakei hat Österreich Maßnahmen gegen die Einschleppung ergriffen.

Bisher sind noch keine MKS-Fälle in Österreich bekannt. Es wurden aber in unmittelbarer Grenznähe Überwachungszonen eingerichtet, um eine Einschleppung zu verhindern und eine Früherkennung zu gewährleisten. Ab 21. Mai 2025 werden die bislang geltenden Schutzmaßnahmen gegen die MKS schrittweise gelockert, da es in Ungarn seit 17. April 2025 und in der Slowakei seit dem 4. April 2025 keinen neuen MKS-Fall mehr gab.

Information zur Maul- und Klauenseuche

Die Maul- und Klauenseuche (MKS) ist eine hochansteckende Viruserkrankung bei Rindern, Schweinen, Ziegen, Schafen und anderen Klauentieren. Das Auftreten von MKS ist mit schwerwiegenden Folgen für die betroffenen Länder verbunden. Auch wildlebende Klauentiere wie Kamelartige, Wildwiederkäuer (Rehe, Hirsche), Gatterwild und Wildschweine können sich infizieren.

Die Übertragung erfolgt durch direkten Kontakt mit infizierten Tieren, deren Produkten (z.B. Milch, Fleisch, Samen) und Ausscheidungen oder kontaminierte unbelebte Objekte. Eine Übertragung über die Luft ist über beträchtliche Distanzen (bis zu 60 km über Land) möglich.

Maßnahmen

Nach umfassender Lagebewertung und auf Grundlage der geltenden europäischen Vorgaben sowie der aktuellen Einschätzung der Expertinnen und Experten wurde beschlossen, die bislang geltenden Schutzmaßnahmen gegen die Maul- und Klauenseuche (MKS) schrittweise zu lockern.

Mit 21. Mai 2025 sind alle Sperrzonen im Burgenland und Niederösterreich gefallen sowie die seit Anfang April geschlossenen kleineren Grenzübergänge zu Ungarn und zur Slowakei wieder geöffnet. Damit verbunden ist auch ein Rückbau der dort eingerichteten Seuchenteppiche.

Ein Teil der Vorsorgemaßnahmen bleibt weiterhin aufrecht: Für Tierhaltungsbetriebe gelten Mindestvorgaben zur Biosicherheit, bei Tiermärkten und Tierschauen sind Hygienekonzepte verpflichtend umzusetzen. Zur Absicherung werden weiterhin verstärkte, punktuelle Kontrollen durch Polizei und Zoll im Grenzraum durchgeführt.

Die Einfuhr von bestimmten Tieren und Produkten aus der Slowakei ist ab 21. Mai 2025 wieder zulässig, aus Ungarn aus der Sperrzone weiterhin untersagt  Aus freien Gebieten Ungarns ist der Import wieder möglich. Die Regelung betrifft unter anderem Fleisch, Milchprodukte, Nebenprodukte sowie Jagdtrophäen und gilt auch für bestimmte pflanzliche Futtermittel.

Weitere Informationen finden Sie auf folgenden Seiten:

Haben Sie Fragen?

Bei Fragen zu diesem Thema schreiben Sie bitte an: info@sichere-gastfreundschaft.at