Entbürokratisierung: Neue FH-/HAW-Studiengänge können nun einfacher und schneller eingerichtet werden
Weniger Nachweise, weniger Verwaltungsaufwand, schnelleres Verfahren: seit 2. Juli ist die Gesetzesnovelle in Kraft, die die Akkreditierung neuer FH-/HAW-Studiengänge einfacher macht. Das BMFWF leistet damit einen konkreten Beitrag zum Bürokratieabbau in der Hochschulverwaltung.
Entbürokratisierung und Deregulierung zählen zu den zentralen Vorhaben dieser Bundesregierung. Auch das Bundesministerium für Frauen, Wissenschaft und Forschung (BMFWF) liefert dazu einen Beitrag und leistet damit einen konkreten Beitrag zum Bürokratieabbau im Hochschulbereich.
Prüfen, wo Prüfung etwas bringt
Fachhochschulen und Hochschulen für Angewandte Wissenschaften (FH/HAW) zeichnen sich durch ihren Fokus auf die fundierte Berufsausbildung auf Hochschulniveau aus. Daher muss ihr Studienangebot schnell auf neue Anforderungen aus Wirtschaft, Verwaltung und Gesellschaft reagieren, insbesondere, wenn es um die Entwicklung neuer Studiengänge geht. Bisher mussten sie auch dann ein umfangreiches Akkreditierungsverfahren durchlaufen, wenn ein neuer Studiengang direkt an ein bestehendes, etabliertes Fachgebiet der jeweiligen Institution anknüpft.
Mit der Novelle des Fachhochschul- (FHG) und des Hochschul-Qualitätssicherungsgesetzes (HS-QSG) (BGBl. I Nr. 48/2026), die seit 2. Juli in Kraft ist, wird ein abweichendes, vereinfachtes Akkreditierungsverfahren eingeführt. Nachweise, die ohnehin vorliegen, werden nicht erneut eingefordert. Prüfschritte ohne erkennbaren Mehrwert entfallen.
Mit dieser Gesetzesänderung setzen wir einen wichtigen Schritt für die Weiterentwicklung der österreichischen Hochschullandschaft: Wenn Fachhochschulen bzw. Hochschulen für Angewandte Wissenschaften einen neuen Studiengang in einem Fachbereich einrichten, in dem sie bereits akkreditierte, also qualitätsgesicherte, fachspezifische Studiengänge haben, werden ihnen künftig neue, weitere Angebote viel unbürokratischer und schlanker in der Genehmigung ermöglicht.
Das ist ein wichtiges Signal der Anerkennung, Wertschätzung und Sichtbarmachung der Qualität des Sektors. FH/HAW verfügen bereits über große Erfahrung und einen hohen Grad an Professionalität bei der Entwicklung, Konzeptionalisierung und Modernisierung von Studiengängen. Zugleich leisten wir damit einen wichtigen Beitrag zur Entbürokratisierung, die wir uns als Bundesregierung vorgenommen haben. Weniger Formulare, weniger Nachweise und weniger Verwaltungsaufwand dort, wo Informationen bereits vorliegen oder zusätzliche Prüfungen keinen erkennbaren Mehrwert schaffen. Eine klare Entlastung in der Praxis. Gerade in steuerfinanzierten Bereichen braucht es Transparenz und Rechenschaft. Es braucht aber ebenso Raum und Zeit dafür, dass sich die Menschen auf ihre eigentlichen Aufgaben konzentrieren können: auf gute Lehre, erfolgreiche Forschung und wirksamen Wissenstransfer“, sagt Wissenschaftsministerin Eva Maria Holzleitner dazu.
Was sich konkret ändert
Vereinfachtes Verfahren bei bestehender Expertise
Die Antragsinhalte für die Erstakkreditierung werden auf das notwendige Minimum reduziert – im Kern auf die Vorlage eines Curriculums. Eine externe Begutachtung findet in der Regel nicht mehr statt; die Agentur für Qualitätssicherung und Akkreditierung Austria (AQ Austria) entscheidet grundsätzlich auf Basis der vorgelegten Unterlagen.
Voraussetzungen
Die FH/HAW muss darlegen, dass im beantragten Studiengang bereits Lehr- und Forschungsexpertise vorhanden ist und der Studiengang institutionell in bestehende fachlich-inhaltliche und organisatorische Strukturen eingebettet ist. Ob diese Voraussetzungen vorliegen, prüft die FH/HAW im Einzelfall und stellt es in den Antragsunterlagen dar. Im Zweifel prüft die AQ Austria. Sind die Voraussetzungen nicht erfüllt, ist ein reguläres Programmakkreditierungsverfahren durchzuführen.
Einheitliche Terminologie
Durchgehend wird der Begriff „Curriculum“ statt „Studienplan“ verwendet. Das Gesetz legt zugleich fest, was ein Curriculum inhaltlich enthalten muss – unter anderem Qualifikationsprofil, Zugangsvoraussetzungen, Aufnahme- und Prüfungsordnung. Ergänzend werden generelle Richtlinien für Entwicklung, Adaptierung und Veröffentlichung von Curricula im FHG verankert.
Rechtsgrundlage im HS-QSG
In § 23 HS-QSG wird die Grundlage für das abweichende Akkreditierungsverfahren geschaffen.
Mehr Autonomie, mehr Transparenz
Verwaltungsvereinfachung bedeutet gleichzeitig Qualitätssicherung. Der erweiterten Autonomie der FH/HAW steht eine gestärkte Rechenschaftslegung gegenüber: Alle Fachhochschulen haben bis Ende 2031 ein Audit durch die AQ Austria zu durchlaufen – nach einheitlichen Standards und mit einer einheitlichen Vertiefung im Bereich Curriculaentwicklung.
Ein Signal der Anerkennung
Die Novelle ist auch ein Signal der Wertschätzung für einen Sektor, der bei der Entwicklung und Modernisierung von Studiengängen über große Erfahrung und hohe Professionalität verfügt – eng verknüpft mit internationalen Partner:innen, Wirtschaft, Verwaltung und Gesellschaft.